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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Softwareprodukte, Apps und digitale Leistungen über grizzlar.de

Stand: 07.06.2026


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb, die Bereitstellung und die Nutzung von Softwareprodukten, Apps, Add-ons, digitalen Inhalten, digitalen Dienstleistungen, Updates, Subscriptions, Lizenzen sowie sonstigen digitalen Leistungen, die über die Website grizzlar.de, über die DevOps-Plattform, über den DevOps-Appstore oder über dort verlinkte Bestell-, Checkout-, Freischaltungs-, Lizenz- oder Rechnungsprozesse durch die Grizzlar UG (haftungsbeschränkt) angeboten und vertrieben werden.

Soweit einzelne Produkte, Apps, Dienste oder Leistungen ergänzenden besonderen Bedingungen unterliegen, gehen diese besonderen Bedingungen im Kollisionsfall diesen AGB vor.


1. Geltungsbereich


1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Grizzlar UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden über die Website grizzlar.de sowie über damit zusammenhängende Bestell-, Freischaltungs-, Rechnungs-, Lizenz-, Appstore-, Abo- oder Checkout-Prozesse.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den jeweiligen Regelungen nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Grizzlar ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

1.4 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Produktarten:

- Desktop-Software, insbesondere die Software DevOps,

- die DevOps-Plattform,

- den DevOps-Appstore,

- Apps, Add-ons, Erweiterungen und Module für DevOps,

- digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen,

- zeitlich befristete oder serverbasiert bereitgestellte Nutzungsrechte,

- Updates, Upgrades, Wartungs- oder Supportleistungen,

- über Rechnungen, Kundenkonten, Appstore-Bestellungen oder Lizenzzuweisungen freigeschaltete digitale Produkte.


1.5 Ergänzend können je nach Nutzung weitere Bedingungen gelten, insbesondere DevOps-Nutzungsbedingungen, App-spezifische Lizenzbedingungen, App-spezifische Datenschutzhinweise, Developer- oder Publisher-Bedingungen, Third-Party-Notices sowie Open-Source-Lizenzhinweise.



2. Anbieter und Vertragssprache


2.1 Vertragspartner des Kunden ist:

Grizzlar UG (haftungsbeschränkt)

Sitz der Gesellschaft: 47608 Geldern, Deutschland

Geschäftsanschrift: Neymannsweg 12, 47608 Geldern, Deutschland

Büro-/Postanschrift: Schleißheimer Str. 96, 80797 München, Deutschland

E-Mail: info@grizzlar.de

Telefon: +49 173 7297229

Handelsregister: Amtsgericht Kleve, HRB 17341

USt-IdNr.: DE 344 086 742

Vertretungsberechtigt / Geschäftsführung: Niklas Bloemen


2.2 Vertragssprache ist Deutsch.



3. Vertragsgegenstand


3.1 Vertragsgegenstand ist je nach Produktbeschreibung:

- die einmalige oder fortlaufende Bereitstellung digitaler Produkte,

- die Einräumung von Nutzungsrechten an Software, Apps, Add-ons oder Modulen,

- die Freischaltung einzelner Apps, Add-ons, Funktionen oder Schnittstellen,

- die Bereitstellung von Updates oder Upgrades,

- Support-, Service- oder Wartungsleistungen,

- der Zugang zu serverbasierten Lizenz-, Appstore- oder Plattformfunktionen,

- sonstige digitale Leistungen, die über grizzlar.de oder die DevOps-Plattform angeboten werden.


3.2 Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf grizzlar.de, im DevOps-Appstore, im zugehörigen Angebot, in der Leistungsbeschreibung, in der Rechnung, im Checkout oder in ergänzenden Produktunterlagen gemachten Angaben.

3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Grizzlar nicht die Anpassung an individuelle Bedürfnisse des Kunden, keine individuelle Softwareentwicklung und keinen Erfolg im Sinne eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Ergebnisses.

3.4 DevOps, die DevOps-Plattform, der DevOps-Appstore sowie Apps, Add-ons und Module können modular aufgebaut sein. Einzelne Funktionen können gesonderte Lizenzen, aktive Freischaltungen, ein Nutzerkonto, eine aktive Internetverbindung, eine Lizenzprüfung oder eine serverseitige Bereitstellung voraussetzen.



4. Vertragsschluss


4.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf grizzlar.de, in der DevOps-Plattform oder im DevOps-Appstore stellt noch kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

4.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde:

- eine Bestellung über die Website absendet und diese von Grizzlar bestätigt wird,

- einen Checkout-Prozess erfolgreich abschließt,

- eine Rechnung erhält und Grizzlar die darin bezeichneten Produkte, Apps, Add-ons, Module oder Lizenzen freischaltet,

- ein Abonnement abschließt,

- eine App oder ein Modul über den DevOps-Appstore lizenziert,

- oder Grizzlar die Bereitstellung des Produkts, der Lizenz, der App oder der digitalen Leistung tatsächlich vornimmt.


4.3 Grizzlar kann Bestellungen innerhalb angemessener Frist annehmen. Die automatische Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Vertragsannahme erklärt wird.

4.4 Bei digitalen Produkten kann der Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass nach individueller Abstimmung eine Rechnung erstellt und nach Zahlungseingang die zugehörige Software, App, Lizenz oder Freischaltung einem Kundenkonto, einer Person, einem Unternehmen, einem Projekt, einer Organisationseinheit oder einer vereinbarten technischen Instanz zugewiesen wird.

4.5 Für den Vertrag gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter:

https://www.grizzlar.de/agb


4.6 Soweit für die Nutzung von DevOps, der DevOps-Plattform, des DevOps-Appstores oder einzelner Apps zusätzliche Nutzungsbedingungen gelten, sind diese abrufbar unter:

https://www.grizzlar.de/nutzungsbedingungen


4.7 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind abrufbar unter:

https://www.grizzlar.de/datenschutz-impressum



5. Kundenkonto, Rechnungszuweisung und Lizenzzuordnung


5.1 Für einzelne Produkte, Apps, Abonnements oder Lizenzen kann die Nutzung ein Kundenkonto, eine technische Aktivierung, eine Lizenz-ID, eine Projektzuordnung, eine Gerätezuordnung, eine Organisationszuordnung, eine Appstore-Berechtigung oder eine Zuordnung zu einer Rechnung voraussetzen.

5.2 Soweit Produkte, Apps oder Lizenzen über eine Rechnung zugewiesen werden, gilt die Lizenz grundsätzlich als dem in der Rechnung bezeichneten Kunden bzw. der dort ausgewiesenen natürlichen oder juristischen Person zugeordnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Bestellung, Rechnungsstellung und Kontoführung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Grizzlar ist berechtigt, Freischaltungen, Lizenzzuordnungen, App-Berechtigungen, Updates, Supportleistungen und Zugänge von einer eindeutigen Identifizierbarkeit des Kunden sowie vom Eingang fälliger Zahlungen abhängig zu machen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Aktivierungsdaten, Lizenzschlüssel, Tokens und sonstige Authentifizierungsmerkmale geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

5.6 Eine Weitergabe von Zugangsdaten, Lizenzdaten oder Freischaltungen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Lizenzmodell ergibt.



6. Preise, Zahlung und Fälligkeit


6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung, Angebotsannahme, Appstore-Buchung oder Rechnungsstellung ausgewiesenen Preise.

6.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.3 Die Vergütung ist sofort fällig, sofern nicht im Angebot, auf der Rechnung, im Checkout, im Appstore oder im jeweiligen Abo-Modell etwas anderes angegeben ist.

6.4 Grizzlar ist berechtigt, folgende Zahlungsarten anzubieten oder einzusetzen:

- Rechnung,

- Vorkasse,

- Lastschrift,

- Kreditkarte,

- PayPal,

- Braintree,

- sonstige im Checkout angegebene Zahlungsarten.


6.5 Bei Auswahl externer Zahlungsdienstleister gelten ergänzend deren Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Grizzlar ist nicht Verantwortlicher für die eigenständige Zahlungsabwicklung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, soweit dieser die Zahlungsabwicklung eigenständig verantwortet.

6.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6.7 Bis zur vollständigen Zahlung kann Grizzlar die Bereitstellung, Freischaltung, Verlängerung, Aktualisierung, Reaktivierung oder Nutzung von Software, Apps, Add-ons, Modulen, Lizenzen oder Supportleistungen zurückhalten.

6.8 Bei Abonnements ist die Vergütung für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.



7. Bereitstellung digitaler Produkte


7.1 Die Bereitstellung digitaler Produkte erfolgt durch Download, Freischaltung, Lizenzzuweisung, Kontoberechtigung, Appstore-Zuweisung, Bereitstellung eines Installationspakets, Zugriff auf einen geschützten Bereich, serverseitige Freischaltung oder in sonstiger digitaler Form.

7.2 Der Zeitpunkt der Bereitstellung richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung, dem vereinbarten Leistungsmodell und dem Zahlungseingang.

7.3 Soweit laufende digitale Leistungen geschuldet sind, erfolgt die Bereitstellung während der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. während des jeweils bezahlten Abrechnungszeitraums.

7.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für Nutzung, Download, Installation und Betrieb der Produkte zu schaffen, insbesondere in Bezug auf Hardware, Betriebssystem, Netzwerkanbindung, Internetzugang, Nutzerkonto, Sicherheitssoftware und sonstige digitale Umgebung, soweit diese nicht ausdrücklich von Grizzlar geschuldet sind.

7.5 Eine dauerhafte lokale Offline-Nutzung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung angegeben ist.



8. Nutzungsrechte an Software und Apps


8.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den erworbenen oder gebuchten Softwareprodukten, Apps, Add-ons oder Modulen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der sich aus dem konkreten Vertrag, der Produktbeschreibung, der Rechnung, dem Appstore-Angebot, dem Lizenzmodell und diesen AGB ergibt.

8.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck und auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Geräten, Projekten, Arbeitsplätzen, Instanzen, Organisationseinheiten oder technischen Umgebungen beschränkt.

8.3 Eine Übertragung, Weiterveräußerung, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Grizzlar zulässig, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Schutzvermerke, Marken, Copyright-Hinweise, Lizenzhinweise oder technische Schutzmaßnahmen zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern.

8.5 Soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt, ist dem Kunden insbesondere untersagt:

- die Software oder Apps zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist,

- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren,

- Sicherheitsmechanismen, Lizenzprüfungen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,

- unberechtigte Mehrfachnutzungen oder Umgehungen von Lizenzgrenzen vorzunehmen,

- Zugänge, Lizenzschlüssel oder Freischaltungen Dritten unberechtigt zur Verfügung zu stellen.


8.6 Open-Source-Bestandteile und Drittkomponenten können ergänzenden Lizenzbedingungen unterliegen. Diese gehen für die betreffenden Bestandteile vor. Soweit Open-Source-Lizenzen dem Kunden zwingende Rechte einräumen, werden diese durch diese AGB nicht eingeschränkt.

8.7 Drittanbieter- und Open-Source-Hinweise können insbesondere in Dateien wie THIRD_PARTY_NOTICES, LICENSE, SOURCE_OFFER, in einem licenses-Ordner, in App-spezifischen Hinweisen oder innerhalb der DevOps-Software bereitgestellt werden.



9. DevOps, DevOps-Apps und modulare Produktstruktur


9.1 Grizzlar vertreibt unter anderem die Software DevOps sowie dazugehörige Apps, Add-ons, Erweiterungen, Module, Schnittstellen, digitale Dienste und Appstore-Funktionen.

9.2 DevOps-Apps können hinsichtlich Verfügbarkeit, Funktion und Nutzungsrecht davon abhängen,

- ob für die jeweilige App eine gesonderte Berechtigung besteht,

- ob die App einer wirksamen Bestellung, Rechnung, Appstore-Buchung oder Lizenz zugeordnet wurde,

- ob ein aktives Nutzungs- oder Vertragsverhältnis für DevOps oder die jeweilige App besteht,

- ob technische oder organisatorische Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind,

- ob eine aktive Lizenzprüfung möglich ist,

- ob erforderliche Server-, Konto-, Appstore- oder Plattformfunktionen verfügbar sind.


9.3 Grizzlar ist berechtigt, Apps, Add-ons, Module und Funktionen nur in dem Umfang freizuschalten, der sich aus dem konkreten Lizenz- oder Vertragsmodell ergibt.

9.4 Soweit einzelne Apps oder Module von Drittanbietern stammen oder gesonderten Bedingungen unterliegen, wird der Kunde hierauf vor oder bei Vertragsschluss oder innerhalb des jeweiligen Appstore-Angebots hingewiesen.

9.5 App-spezifische Bedingungen, Datenschutzinformationen, Berechtigungen, Third-Party-Notices, Supportinformationen und technische Voraussetzungen können je App gesondert ausgewiesen werden.



10. Serverbasiertes Lizenzmodell und Einstellung der Dienste


10.1 DevOps, die DevOps-Plattform, der DevOps-Appstore sowie darüber bereitgestellte Apps, Add-ons, Module, Lizenzen, Updates, Freischaltungen, Schnittstellen und Online-Funktionen werden grundsätzlich als serverbasierte digitale Dienste bereitgestellt.

10.2 Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software, an Apps, Add-ons, Modulen oder digitalen Inhalten. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Maßgabe des jeweils gebuchten oder erworbenen Lizenzmodells.

10.3 Auch bei einmaligen Zahlungen, sogenannten Käufen, Lifetime-Lizenzen oder dauerhaft bezeichneten Lizenzmodellen handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, um ein serverbasiertes Nutzungsrecht für die Dauer der Bereitstellung des jeweiligen Dienstes oder Produkts durch Grizzlar.

10.4 Eine dauerhafte Bereitstellung, ein zeitlich unbegrenzter Betrieb der Serverinfrastruktur, eine dauerhafte Verfügbarkeit der Lizenzserver, der DevOps-Plattform, des Appstores, einzelner Apps, Schnittstellen, Online-Funktionen oder Freischaltungen wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

10.5 Die Nutzung kann eine aktive Lizenzprüfung, ein Nutzerkonto, eine Internetverbindung, eine Serverkommunikation, eine Appstore-Freischaltung oder die Verfügbarkeit der Grizzlar-Server voraussetzen.

10.6 Grizzlar kann einzelne Dienste, Apps, Plattformfunktionen, Lizenzserver, Appstore-Funktionen oder die DevOps-Plattform insgesamt mit Wirkung für die Zukunft einstellen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, technischer Überholung, Sicherheitsrisiken, rechtlichen oder behördlichen Anforderungen, Wegfall notwendiger Drittanbieterleistungen, Einstellung verwendeter Technologien oder strategischer Einstellung eines Produkts oder Geschäftsbereichs.

10.7 Bei laufenden Abonnements endet die Leistungspflicht spätestens mit Ablauf des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Einstellung werden anteilig erstattet, soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vorgesehen.

10.8 Grizzlar wird Nutzer über eine wesentliche Einstellung oder dauerhafte Einschränkung eines kostenpflichtigen Dienstes in angemessener Frist vorab informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

10.9 Aus einer rechtmäßig angekündigten Einstellung oder Einschränkung eines Dienstes entstehen dem Kunden keine weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz entgangener Vorteile, Fortführung bisheriger Funktionen, dauerhafte Bereitstellung oder Aufrechterhaltung bisheriger Bedingungen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

10.10 Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.



11. Laufzeit, Abonnements und automatische Verlängerung


11.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Produkt, Tarif, Appstore-Angebot, Abo-Modell oder der individuellen Vereinbarung.

11.2 Laufzeitverträge, Subscriptions, Wartungs- oder Supportpakete laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich nur dann automatisch, wenn dies vor Vertragsschluss klar angegeben wurde.

11.3 Die Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils gebuchten Produkt oder Tarif.

11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5 Bei serverbasierten Lizenzen, einmaligen Zahlungen, sogenannten Käufen oder Lifetime-Lizenzen ergibt sich die Nutzungsdauer aus dem jeweiligen Lizenzmodell. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf dauerhafte oder zeitlich unbegrenzte Bereitstellung der zugrunde liegenden Server-, Appstore-, Lizenz- oder Plattformfunktionen.

11.6 Endet ein Abonnement, eine Lizenz oder eine Freischaltung, kann der Zugang zu den betroffenen Funktionen, Apps, Add-ons, Modulen, Updates, Supportleistungen oder Online-Funktionen deaktiviert werden.



12. Updates, Upgrades und Änderungen digitaler Produkte


12.1 Soweit Grizzlar zur Bereitstellung von Aktualisierungen verpflichtet ist, werden dem Kunden während des vertraglich maßgeblichen Zeitraums diejenigen Updates bereitgestellt, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind.

12.2 Sicherheitsupdates können Teil der geschuldeten Aktualisierungen sein.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Zeit zu installieren, soweit dies zumutbar ist und Grizzlar den Kunden auf die Verfügbarkeit und mögliche Folgen einer Nichtinstallation hingewiesen hat.

12.4 Weitergehende Änderungen, neue Funktionen, Anpassungen der Benutzeroberfläche, technische Weiterentwicklungen, Änderungen an Schnittstellen, Lizenzmodellen, Appstore-Prozessen oder Plattformfunktionen sind zulässig, soweit

- ein sachlicher Grund besteht,

- keine unzumutbare Benachteiligung des Kunden eintritt,

- und bei laufenden Verbraucherverträgen die gesetzlichen Vorgaben für Änderungen digitaler Produkte eingehalten werden.


12.5 Grizzlar ist berechtigt, Apps, Funktionen, Module, Schnittstellen, Lizenzprüfungen oder technische Abläufe weiterzuentwickeln, zu ersetzen, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.



13. Änderungen dieser AGB


13.1 Grizzlar kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, behördliche oder gerichtliche Vorgaben, technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen von Funktionen, Schnittstellen, Lizenzmodellen, Zahlungsprozessen, Appstore-Prozessen oder organisatorischen Abläufen.

13.2 Grizzlar informiert den Kunden über wesentliche Änderungen grundsätzlich mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden in Textform, per E-Mail, im Nutzerkonto, innerhalb der DevOps-Software, im DevOps-Appstore oder auf andere geeignete Weise. Bei Änderungen, die aus Sicherheitsgründen, zur Missbrauchsvermeidung, aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs kurzfristig erforderlich sind, kann eine kürzere Frist gelten.

13.3 Ist der Kunde mit einer angekündigten Änderung nicht einverstanden, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung beendet ausschließlich den betroffenen Vertrag bzw. die betroffene Leistung zum Änderungszeitpunkt oder, soweit anwendbar, mit Ablauf des bereits bezahlten Leistungszeitraums.

13.4 Aus der rechtmäßig angekündigten Änderung und der darauf beruhenden Sonderkündigung entstehen dem Kunden keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz entgangener Vorteile, Fortführung der bisherigen Bedingungen oder dauerhafte Bereitstellung der bisherigen Funktionen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

13.5 Soweit gesetzlich erforderlich, wird Grizzlar eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen.

13.6 Änderungen gelten nur für die Zukunft. Bereits entstandene gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.



14. Mitwirkungspflichten des Kunden


14.1 Der Kunde hat alle Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die zur vertragsgemäßen Bereitstellung und Nutzung erforderlich sind.

14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

- zutreffende Bestell-, Rechnungs- und Kontodaten anzugeben,

- die Systemanforderungen zu beachten,

- Updates zeitnah zu installieren,

- eigene Datensicherungen durchzuführen,

- Zugangsdaten und Lizenzdaten geheim zu halten,

- unbefugte Zugriffe, Fehlfunktionen oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitzuteilen.


14.3 Der Kunde darf die Produkte nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder in einer Weise nutzen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme von Grizzlar, anderer Nutzer oder Dritter beeinträchtigt.

14.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Änderungen, Updates, Deinstallationen, Systemwechseln oder Vertragsende eigene Daten, Projektdateien, Konfigurationen, Exporte und Arbeitsergebnisse zu sichern, soweit diese nicht ausdrücklich durch Grizzlar zu sichern sind.



15. Verfügbarkeit, Wartung und Support


15.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesichert, schuldet Grizzlar keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.

15.2 Grizzlar ist berechtigt, Wartungsfenster, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und technische Anpassungen durchzuführen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Weiterentwicklung, Missbrauchsvermeidung oder Rechtskonformität erforderlich ist.

15.3 Support-, Wartungs- oder Serviceleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

15.4 Grizzlar schuldet keine Unterstützung für vom Kunden veränderte, unsachgemäß genutzte oder in nicht freigegebenen Systemumgebungen eingesetzte Produkte, soweit der Aufwand oder Fehler hierauf beruht.

15.5 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt, Störungen von Drittanbietern, Netzwerkprobleme oder Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung entstehen.



16. Mängelrechte


16.1 Für Verbraucher gelten bei digitalen Produkten die gesetzlichen Mängelrechte.

16.2 Für Unternehmer leistet Grizzlar bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nacherfüllung, also durch Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung, soweit dies möglich und zumutbar ist.

16.3 Offensichtliche Mängel sollten vom Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung gemeldet werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Für Verbraucher gilt dies nicht als Ausschluss gesetzlicher Rechte.

16.4 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.5 Gesetzliche Regelungen zu digitalen Produkten, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.



17. Widerrufsrecht für Verbraucher


17.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

17.2 Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, oder über digitale Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn Grizzlar mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher

- ausdrücklich zugestimmt hat, dass Grizzlar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt,

- und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert,

sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Bestellprozess ordnungsgemäß umgesetzt wurden.


17.3 Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich Belehrung und Muster-Widerrufsformular, sind dem gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrungsdokument zu entnehmen.



18. Haftung


18.1 Grizzlar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Grizzlar auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung von Grizzlar ausgeschlossen.

18.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigem zwingenden gesetzlichen Recht bleibt unberührt.

18.5 Grizzlar haftet nicht für Schäden,

- die auf unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden beruhen,

- die aus inkompatiblen oder nicht freigegebenen Systemumgebungen resultieren,

- die auf unterlassene Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind,

- die durch unbefugte Eingriffe Dritter entstehen, soweit diese nicht von Grizzlar zu vertreten sind,

- die durch eigenständige Drittanbieterleistungen entstehen, soweit Grizzlar hierfür nicht verantwortlich ist.


18.6 Soweit DevOps, Apps oder Module für technische, wissenschaftliche, simulationsbezogene, datenanalytische, automotive-, aerospace-, robotics- oder engineeringbezogene Zwecke eingesetzt werden, bleibt der Kunde für die Prüfung, Validierung und Freigabe der Ergebnisse, Daten, Simulationen, Exporte, Steuerungslogiken oder sonstigen Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.



19. Sperrung, Kündigung und Maßnahmen bei Vertragsverstößen


19.1 Grizzlar ist berechtigt, Zugänge, Lizenzen, Apps, Add-ons, Module, Freischaltungen oder Konten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren, wenn

- der Kunde gegen diese AGB, ergänzende Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt,

- ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder unbefugte Nutzung besteht,

- fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,

- sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern,

- eine Lizenzprüfung manipuliert, umgangen oder missbraucht wird,

- die Nutzung Rechte von Grizzlar, anderen Nutzern oder Dritten beeinträchtigt.


19.2 Soweit zumutbar, wird Grizzlar den Kunden vor einer dauerhaften Maßnahme vorab informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben.

19.3 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.



20. Rechte Dritter und Drittanbieterleistungen


20.1 Grizzlar kann zur Bereitstellung einzelner Leistungen Drittanbieter, Plattformdienste, Zahlungsdienstleister, Hosting- oder Infrastrukturpartner einsetzen.

20.2 Für eigenständige Leistungen Dritter, insbesondere Zahlungsabwicklung, Drittanbieter-Software, Open-Source-Komponenten, Cloud-Dienste, Hosting-Dienste, Analyse-Dienste, externe APIs oder sonstige externe Dienste, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen.

20.3 Soweit der Kunde eigenständige Angebote Dritter nutzt, kommt das Vertragsverhältnis insoweit unmittelbar mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

20.4 Open-Source- und Drittanbieterkomponenten bleiben ihren jeweiligen Lizenzbedingungen unterworfen. Diese Lizenzbedingungen gelten für die jeweiligen Komponenten vorrangig, soweit sie zwingende Rechte einräumen oder abweichende Pflichten vorsehen.



21. Datenschutz


21.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Grizzlar:

https://www.grizzlar.de/datenschutz-impressum


21.2 Soweit Grizzlar personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor oder spätestens mit Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

21.3 Für einzelne Apps, Module, Plattformfunktionen oder Drittanbieter-Apps können ergänzende Datenschutzhinweise gelten, insbesondere wenn diese eigene Datenarten, Berechtigungen, Cloud-Funktionen, Telemetrie, Lizenzprüfungen, Appstore-Daten oder externe Dienste nutzen.



22. Ergänzende Pflichtdokumente und rechtliche Hinweise


22.1 Folgende Dokumente sind nicht zwingend Bestandteil dieser AGB, werden jedoch – soweit rechtlich erforderlich oder produktspezifisch vorgesehen – ergänzend bereitgestellt und gelten im jeweiligen Anwendungsbereich zusätzlich:

- Datenschutzerklärung,

- Widerrufsbelehrung für Verbraucher,

- Muster-Widerrufsformular,

- gegebenenfalls Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,

- DevOps-Nutzungsbedingungen,

- App-spezifische Lizenzbedingungen,

- App-spezifische Datenschutzhinweise,

- Developer- oder Publisher-Bedingungen,

- Third-Party-Notices,

- Open-Source-Lizenzhinweise,

- Source-Offer-Hinweise,

- Impressum.


22.2 Rechtliche Hinweise, Lizenztexte und Drittanbieterinformationen können insbesondere online, im Checkout, im Appstore, innerhalb der DevOps-Software, im Download-Paket oder in Dateien wie README, LICENSE, LEGAL_NOTICE, THIRD_PARTY_NOTICES, SOURCE_OFFER oder einem licenses-Ordner bereitgestellt werden.

22.3 Soweit zwischen diesen AGB und zwingenden Open-Source-Lizenzbedingungen ein Widerspruch besteht, gelten für die jeweilige Open-Source-Komponente die betreffenden Open-Source-Lizenzbedingungen vorrangig.



23. Schlussbestimmungen


23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

23.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Grizzlar. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

23.4 Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.

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