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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1: Allen Lieferungen und Leistungen des AN liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des AG werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

1.2: Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN zustande.

1.3: Der AN behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2. Preis und Zahlung

2.1: Die Rechnungen sind jeweils ohne Skontoabzug innerhalb 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

2.2: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN schriftlich anerkannt worden ist.

3. Änderungen

3.1: Wünscht der AG Änderungen am Vertragsgegenstand, hat der AN den AG schriftlich über die technisch-inhaltlichen, kostenmäßigen und zeitlichen Auswirkungen zu informieren. Die Änderungen sind bei Einigung über die geänderten technisch-inhaltlichen, kostenmäßigen und zeitlichen Bedingungen durchzuführen.

Erkennt der AN, dass er die gemäß Anlage 1 vereinbarten Termine nicht einhalten kann, hat er darüber unter gleichzeitiger Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich den AG in Kenntnis zu setzen. Sobald der AN erkennt, dass Änderungen des Vertragsgegenstandes insbesondere aus technisch-inhaltlichen Gründen erforderlich sind, hat er dies dem AG unter Bekanntgabe der kostenmäßigen und zeitlichen Auswirkungen mitzuteilen.

4. Gefahrübergang, Abnahme

4.1: Werden nicht anderweitige INCOTERMS vereinbart, geht die Gefahr auf den AG über, wenn der Liefergegenstand das Werk des AN verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der AN noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung, übernommen hat.

4.2: Die Leistungen des AN gelten spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Ablieferung der Leistung als abgenommen, sofern der AG nicht innerhalb dieser Frist dem AN entsprechende Mängel schriftlich anzeigt.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1: Der AN behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

6. Mängelansprüche

Für Mängel haftet der AN unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt 7 – wie folgt:

6.1: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des AN nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des AN.

6.2: Zur Vornahme aller dem AN notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der AG nach Verständigung mit dem AN diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der AN von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der AN sofort zu verständigen ist, hat der AG das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom AN Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

6.3: Der AN trägt – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des AN eintritt.

6.4: Der AG hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der AN – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem AG lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

6.5: Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt 7.2 dieser Bedingungen.

6.6: Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht vom AN zu verantworten sind.

6.7: Bessert der AG oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des AN für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des AN vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

7. Haftung des AN, Haftungsausschluss

7.1: Wenn der Liefergegenstand infolge vom AN schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen vom AG nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des AG die Regelungen der Abschnitte 6 und 7.2.

7.2: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der AN – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

a) bei Vorsatz,

b) bei grober Fahrlässigkeit,

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder

d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat.

8. Verjährung

8.1: Alle Ansprüche des AG – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren nach 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 7.2 gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Vertraulichkeit

9.1: Der AG verpflichtet sich, über den Inhalt dieses Angebots einschließlich aller Leistungen und Konditionen Stillschweigen zu bewahren sowie Inhalte nicht an Dritte weiterzugeben.

9.2: Der AG und AN verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller während der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen.

9.3: Mit der Bestellung wird dem AN die Zustimmung erteilt, den AG und das Projekt im Rahmen der Grizzlar Referenzliste zu nennen.

10. Sonstiges

10.1: Der AN kann die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung verschieben, unterbrechen, beenden oder kündigen, wenn nach Auffassung des AN ein Gesundheitsrisiko für sich bzw. seine Unterauftragnehmer oder Lieferanten aufgrund einer epidemischen Bedrohung wie z. B. Covid-19 etc. besteht. Sollte der AN von diesem Recht Gebrauch machen, besteht unabhängig vom Rechtsgrund keine Schadensersatzpflicht, Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen oder sonstige Haftung für den AN. Sollten aus oben genanntem Grund (epidemische Bedrohung wie z. B. Covid-19 etc.) Reiseaktivitäten an den Leistungserbringungsort aufgrund von Reisebeschränkungen nicht möglich / behördlich untersagt sein, ist ein alternativer Termin in beiderseitigem Einverständnis zu vereinbaren.

10.2: Dieser Vertrag begründet keine Schutzpflicht zugunsten Dritter und entbindet den AG nicht von Herstellerpflichten / Eigentümerpflichten oder sonstigen gesetzlichen Pflichten.

10.3: Bei den Interpretationsergebnissen und damit zusammenhängenden weiteren mündlichen und schriftlichen Aussagen aus diesem Vertrag handelt es sich um Einschätzungen des AN, die notwendigerweise eine subjektive Komponente beinhalten. Eine Haftung für das Eintreffen von gemachten Prognosen oder für bestimmte Empfehlungen ist ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht

11.1: Ändern sich die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Normen, Richtlinien und Vorschriften oder ergehen gerichtliche Entscheidungen nach Angebotsabgabe oder nach Vertragsunterzeichnung und hat dies Einfluss auf die Leistungserbringung, kann der AN eine diesbezügliche Anpassung des Vertrages einschließlich der Vergütung verlangen.

11.2: Erfüllungsort für unsere Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Auftrag ist Geldern, Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist allein das materielle deutsche Recht anzuwenden.

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